Liebe Besucherin, lieber Besucher,
seit dem 1. Mai 2023 nutze ich ein anderes Büro und berate Sie im
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Martin Erdbrink - Ihr Rentenberater
Am 24. Februar 2022 startete Russland trotz des Protokolls von Minsk (Minsk I) und des erneuerten Waffenstillstandsvertrages Minsk II einen groß angelegten Angriff auf die Ukraine, nachdem es am 18. März 2014 die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern völkerrechtswidrig annektiert hatte. Seitdem dauert der Angriffskrieg mit zunehmender Härte und Zerstörung an. Auch nach fast anderthalb Jahren ist ein Ende dieses entsetzlichen Krieges derzeit nicht absehbar. - Aktuelle Nachrichten finden sie HIER
Am 30. Juni 2023 startete die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihr "digitales Zeitalter".
Seitdem kann man über das neue Online-Kundenportal
Man muss dies nicht mehr persönlich vor Ort oder auf dem Postweg erledigen. Allerdings befindet sich die
aktuell noch in der Pilotphase. Zum Anmelden/Registrieren benötigen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steueridentifikationsnummer,
Rentner*innen können sich auch in diesem Jahr auf eine Erhöhung ihrer Bezüge einstellen. Auch Bezieher*innen von Renten wegen Erwerbsminderung erhalten mehr.
Die Renten werden in diesem Jahr zum 1. Juli in den neuen Bundesländern um 5,86 % und in den alten Bundesländern um 4,39 % steigen. Daher wird eine Anpassungsmitteilung in diesem Jahr wieder an alle Rentner*innen verschickt. Die Versendung erfolgt schrittweise von Anfang Juni bis Ende Juli 2023. Die erhöhte Zahlung erfolgt automatisch durch den Renten Service der Deutschen Post AG.
Im Vorjahr war die Rentenanpassung allerdings trotz der deutlichen Erhöhung um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen unterhalb der Teuerungsrate von 6,9 % geblieben. Leider wird die Anpassung wohl auch in diesem Jahr hinter der Inflation zurück bleiben.
Auch eine Rente kann gepfändet werden, denn sie wird wie Einkommen behandelt. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) erhöhen sich erneut zum 1. Juli 2022. Von einer monatlichen Rente bis 1.410 Euro kann dann nichts gepfändet werden; müssen Sie für eine Person Unterhalt zahlen, ist ihre Rente erst ab 1.940 Euro pfändbar.
Der Freibetrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze ergibt sich aus der Tabelle zu § 850c ZPO. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den Schuldnerberatungsstellen.
Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Einen Überblick finden sie HIER
Die Renten sollen in diesem Jahr zum 1. Juli im Westen um 3,5 % und im Osten um 4,2 % steigen. Der Beitragssatz soll bis 2026 stabil bei 18;6 % bleiben. Für die Zeit danach ist eine Rentenreform geplant.
Der am 1. Januar in Kraft getretene § 1358 BGB gibt Ehegatten jetzt ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, d. h. Ehegatten können in bestimmten Fällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen, ohne das es - wie bisher - einer Vorsorgevollmacht bedarf. Allerdings ist das neue Recht an enge Voraussetzungen gebunden und gilt längstens sechs Monate. Behandelnde Ärzte sind gegenüber dem vertretenden Ehegatten von der Schweigepflicht entbunden.
Sogenannte Frührentner können seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am 01.12.2022, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten können die Hinzuverdienstgrenzen auf bis zu 34.500 Euro steigen...
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Frist zur Abgabe der Einkommensteuerklärung 2021 bis zum 31. Oktober 2022 verlängert. Normalerweise endet die Frist am 31. Juli.
Bei Mitwirkung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist erst am 31. Oktober 2023.
Wer bei vorgezogener Altersrente weiterhin oder wieder arbeiten möchte, darf im Jahr 2022 Jahreseinkünfte von bis zu 46.060 Euro haben, ohne dass es deswegen zu einer Kürzung der Rente kommt. Das ergibt sich aus dem aktualisierten Infektionsschutzgesetz und soll helfen, coronabedingte Personalengpässe abzumildern. Die Hinzuverdienstgrenze von ursprünglich 6.300 Euro war schon in den beiden Jahren zuvor stark angehoben worden und gilt möglicherweise auch wieder ab dem kommendem Jahr.
Die aktuelle Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze gilt aber nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten!
Generationsgerecht soll sie sein und ein gutes Leben im Alter absichern. Die Parteien hatten hier unterschiedliche Ideen...
"Bei einem Verdienst von 31.872 Euro im Jahr muss eine Angestellte 45 Jahre bis 67 arbeiten, um eine gesetzliche Rente von 1.058 Euro zu bekommen. Eine Beamtin mit demselben Einkommen muss nur 40 Jahre bis 67 arbeiten und darf sich dann über eine Pension von 1.902 Euro freuen. Das ist fast das Doppelte.", so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Um das System gerechter zu machen, sollten auch Beamte und Selbständige in eine gemeinsame Altersvorsorge einzahlen.
Die wegen Corona gewährten großzügigen Regelungen für pflegende Angehörige werden um drei Monate verlängert. Dadurch können Beschäftigte weiterhin ihrer Arbeit 20 statt der üblichen zehn Arbeitstage fernbleiben, wenn sie bei einem kurzfristig eintretenden Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen organisieren müssen. Dementsprechend lange wird auch das Pflegeunterstützungsgeld gezahlt.
Mehr Versicherte profitieren bei der Altersversorgung für Landwirte von staatlichen Zuschüssen. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Zuschuss gewährt werden kann, steigt auf 60 % der Bezugsgröße (Ost = 22.428 Euro; West = 23.688 Euro) in der Sozialversicherung.
Das Sozialschutzpaket III tritt in Kraft. Damit werden vor allem die Regelungen verlängert, die den Bezug einer staatlichen Grundsicherung erleichtern. Vermögensprüfungen bleiben dabei weiterhin eingeschränkt. Insbesondere werden die Kosten der Unterkunft auch dann übernommen, wenn Antragsteller in einer unangemessen großen Wohnung leben.
Wegfall des Solidaritätszuschlags, mehr Kindergeld, Grundrente ab 1. Januar, keine Rentenerhöhung , aber Aufschlag im Osten, steigende Zusatzbeiträge, höhere Pflege-Pauschbeträge ... und was sich sonst noch so ändert, können Sie nachlesen bei
Zum 01. Januar 2021 ist das Gesetz zum Grundrentenzuschlag in Kraft getreten. Es handelt sich um einen Zuschlag zu einer bestehenden Rente, der nicht beantragt werden muss, aber von vielen Voraussetzungen abhängt und von der Deutschen Rentenversicherung automatisch individuell ermittelt wird.
DAS KOSTENFREIE SERVICETELEFON DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG IST UNTER 0800 1000 4800 ERREICHBAR!
MONTAG BIS DONNERSTAG VON 07:30 UHR BIS 19:30 UHR und FREITAGS VON 07:30 UHR BIS 15:30 UHR!
Aktuelle Zahlen aus dem Bereich der Sozialversicherung (Stand: 01.07.2023) finden Sie HIER!