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2 jahre krieg in der ukraine


Am 24. Februar 2022 startete Russland trotz des Protokolls von Minsk (Minsk I) und des erneuerten Waffenstillstandsvertrages Minsk II einen groß angelegten Angriff auf die Ukraine, nachdem es am 18. März 2014 die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern völkerrechtswidrig annektiert hatte. Auch nach zwei Jahren dauert der Angriffskrieg immer noch an. Er hat unendliches Leid, Tod und Zerstörung gebracht und ein Ende ist nicht absehbar. - Aktuelle Nachrichten finden sie HIER 



nachrichtEN  |  RECHTSÄNDERUNGEN  |  RECHTSPRECHUNG


Steuerklärung 2023 - Abgabefrist bis 2. September 2024


Sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie diese seit 2019 bis zum 31. Juli  des Folgejahres einreichen. Lassen Sie sich hingegen beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Folgejahres.

 

Für das Jahr 2022 hatten Sie wegen der Corona-Pandemie dafür zwei Monate mehr Zeit. Bei Mitwirkung eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters endet die Abgabefrist deshalb erst mit Ablauf des 31. Juli diese Jahres.

 

Auch für Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 haben Sie mehr Zeit: Sie müssen diese bis zum 2. September 2024 einreichen. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Frist sogar auf den 2. Juni 2025.

was ändert sich 2024?


Das kommt 2024 auf Sie zu: Höheres Bürgergeld, Elterngeld gibt es nicht mehr für alle, Mindestlohn steigt und natürlich ... es gibt mehr Rente! - Ausführliche Informationen und weitere Änderungen finden Sie ...

neues online-kundenportal der drv


 

Am 30. Juni 2023 startete die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihr "digitales Zeitalter".

 

Seitdem kann man über das neue Online-Kundenportal

 

  • Dokumente und Informationen einsehen
  • persönliche Daten ändern und
  • Anträge rund um die Rente stellen.

 

Man muss dies nicht mehr persönlich vor Ort oder auf dem Postweg erledigen. Allerdings befindet sich die

 

DIGITALE RENTENÜBERSICHT

 

aktuell noch in der Pilotphase. Zum Anmelden/Registrieren benötigen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steueridentifikationsnummer,

rentenanpassung 2023


Rentner*innen können sich auch in diesem Jahr auf eine Erhöhung ihrer Bezüge einstellen. Auch Bezieher*innen von Renten wegen Erwerbsminderung erhalten mehr.

Die Renten werden in diesem Jahr zum 1. Juli in den neuen Bundesländern um 5,86 % und in den alten Bundesländern um 4,39 % steigen. Daher wird eine Anpassungsmitteilung in diesem Jahr wieder an alle Rentner*innen verschickt. Die Versendung erfolgt schrittweise von Anfang Juni bis Ende Juli 2023. Die erhöhte Zahlung erfolgt automatisch durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

Im Vorjahr war die Rentenanpassung allerdings trotz der deutlichen Erhöhung um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen unterhalb der Teuerungsrate von 6,9 % geblieben. Leider wird die Anpassung wohl auch in diesem Jahr hinter der Inflation zurück bleiben.

rente gepfändet? - Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023


Auch eine Rente kann gepfändet werden, denn sie wird wie Einkommen behandelt. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) erhöhen sich erneut zum 1. Juli 2022. Von einer monatlichen Rente bis 1.410 Euro kann dann nichts gepfändet werden;  müssen Sie für eine Person Unterhalt zahlen, ist ihre Rente erst ab 1.940 Euro pfändbar.

Der Freibetrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze ergibt sich aus der Tabelle zu § 850c ZPOWeitere Informationen erhalten Sie auch bei den Schuldnerberatungsstellen.

Das ändert sich 2023!


Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Einen Überblick finden sie HIER

Die Renten sollen in diesem Jahr zum 1. Juli im Westen um 3,5 % und im Osten um 4,2 % steigen. Der Beitragssatz soll bis 2026 stabil bei 18;6 % bleiben. Für die Zeit danach ist eine Rentenreform geplant.

Der am 1. Januar in Kraft getretene § 1358 BGB gibt Ehegatten jetzt ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, d. h. Ehegatten können in bestimmten Fällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen, ohne das es - wie bisher - einer Vorsorgevollmacht bedarf. Allerdings ist das neue Recht an enge Voraussetzungen gebunden und gilt längstens sechs Monate. Behandelnde Ärzte sind gegenüber dem vertretenden Ehegatten von der Schweigepflicht entbunden.

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab 2023


Sogenannte Frührentner können seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am 01.12.2022, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten können die Hinzuverdienstgrenzen auf bis zu 34.500 Euro steigen...

bundestagswahl 2021: die Rentenpläne der Parteien


Generationsgerecht soll sie sein und ein gutes Leben im Alter absichern. Die Parteien hatten hier unterschiedliche Ideen... 

VDK kritisiert Höhe der pensionen


"Bei einem Verdienst von 31.872 Euro im Jahr muss eine Angestellte 45 Jahre bis 67 arbeiten, um eine gesetzliche Rente von 1.058 Euro zu bekommen. Eine Beamtin mit demselben Einkommen muss nur 40 Jahre bis 67 arbeiten und darf sich dann über eine Pension von 1.902 Euro freuen. Das ist fast das Doppelte.", so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Um das System gerechter zu machen, sollten auch Beamte und Selbständige in eine gemeinsame Altersvorsorge einzahlen.

grundrentenzuschlag? was ist das?


Zum 01. Januar 2021 ist das Gesetz zum Grundrentenzuschlag in Kraft getreten. Es handelt sich um einen Zuschlag zu einer bestehenden Rente, der nicht beantragt werden muss, aber von vielen Voraussetzungen abhängt und von der Deutschen Rentenversicherung automatisch individuell ermittelt wird.

servicetelefon der deutschen rentenversicherung


DAS KOSTENFREIE SERVICETELEFON DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG IST UNTER 0800 1000 4800 ERREICHBAR! 

MONTAG BIS DONNERSTAG VON 07:30 UHR BIS 19:30 UHR und FREITAGS VON 07:30 UHR BIS 15:30 UHR! 

werte der rentenversicherung


Aktuelle Zahlen aus dem Bereich der Sozialversicherung (Stand: 01.07.2023) finden Sie HIER!